Mitbeschuldigte) und einfache Körperverletzung/Tätlichkeiten anlässlich eines Streits vom 4. Juni 2024 zum Nachteil von C.________ vorgeworfen (Anmerkung der Kammer: zufolge Strafantrags des Beschwerdeführers wurde nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch C.________ [nachfolgend: Beschuldigter 2] zur Anzeige gebracht, worauf die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen einfacher Körperverletzung/Tätlichkeiten eröffnet hat). 1.2 Mit Verfügungen vom 27. März 2025 trennte die Staatsanwaltschaft sowohl das gegen D._____