separate Anklageerhebungen bei zwei Gerichten würden insgesamt mehr Zeit und Ressourcen erfordern. 5.3.4 Nicht in Abrede gestellt werden kann, dass das Verfahren wegen diversen – auf Seiten des Beschwerdeführers liegenden – Gründen Verzögerungen erfahren hat. So war der Beschwerdeführer am 14. Dezember 2023 krank, so dass er nicht an den für diesen Tag vorgesehenen Befragungen beiwohnen konnte (ein entsprechendes Arztzeugnis wurde beigebracht).