9 rend auf das Verfahren gegen den Beschwerdeführer auswirken könnte (siehe dazu nachfolgend E. 5.3.2). 5.3.2 Die Staatsanwaltschaft scheint bei einer Verfahrenstrennung hinsichtlich der Beschuldigten 2 eine Anklage beim Einzelgericht zu beabsichtigen. Diesfalls ergäben sich hinsichtlich Beweiswürdigung und des letztlich vom Einzelgericht angenommenen Sachverhalts dieselben – soeben beschriebenen – Konsequenzen.