8 Einzelgericht gesprochen wird), liegen die Voraussetzungen für einen Erlass eines Strafbefehls nicht derart offensichtlich vor, dass an dieser Stelle die bisher vom Bundesgericht – soweit ersichtlich – offengelassene Frage geklärt werden müsste, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls zwingend eine Verfahrenstrennung erfolgen müsste (bejahend DAPHINOFF, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 3 und 5 zu Art. 352 StPO mit Hinweisen; offengelassen in den Urteilen des Bundesgerichts 6B_1025/2014 vom 9. Februar 2015