5.2 Für die Beschwerdekammer erschliesst sich nicht mit letzter Gewissheit, ob gegenüber der Beschuldigten 2 ausschliesslich der Vorwurf des Überlassens eines Personenwagens an eine Person, welche nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügt, erhoben wird (Art. 95 Abs. 1 Bst. e des Strassenverkehrsgesetzes [SVG;