Urteile des Bundesgerichts 7B_499/2025 vom 18. Juni 2025 E. 2.1, 6B_1193/2020 vom 13. Oktober 2021 E. 1.3.1 und 6B_23/2021 vom 20. Juli 2021 E. 3.3; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_1149/2020 vom 17. April 2023 E. 2.1.2). Die Abtrennung des Verfahrens ist unter dem Gesichtswinkel des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK) namentlich bei mutmasslichen Mittätern und Teilnehmern problematisch, wenn der Umfang und die Art der Beteiligung wechselseitig bestritten sind und damit die Gefahr besteht, dass der eine Mitbeschuldigte die Verantwortung dem anderen zuweisen will.