4.2 Am 17. März 2025 stellte die Beschuldigte 2 den Antrag, dass ihr Verfahren im Hinblick auf das zu beachtende Beschleunigungsgebot von demjenigen des Beschwerdeführers abzutrennen sei. Diesem Antrag gab die Staatsanwaltschaft statt und begründete dies wie folgt: Die vorliegende Trennung bezweckt die separate Führung der Verfahren gegen die beiden, wegen des gleichen Sachverhaltes beschuldigten Personen aufgrund der Tatsache, dass die A.___