und 113 sowie 116-125, staatsanwaltliche EV vom 16. Dezember 2024 Z. 14-24; delegierte EV der Beschuldigten 2 vom 30. September 2023 Z. 23-37 und 45 sowie 48-50, wonach sie nicht gewusst habe, dass der Beschwerdeführer keinen Führerausweis besitze, staatsanwaltliche EV vom 2. April 2024 Z. 51-54 und 71-85, staatsanwaltliche EV vom 16. Dezember 2024 Z. 19-22, 39-53 und 61-64). Der Beschwerdeführer selbst machte bisher von seinem Aussageverweigerungsrecht Ge-