Auf Frage, was passiert sei, soll der Beschwerdeführer gesagt haben, dass er sich soeben einer Polizeikontrolle mit ca. 180-200 km/h entzogen habe. Nach weiteren 10 Minuten seien der Beschwerdeführer und die Beschuldigte 2 dann wieder in Richtung K.________ (Ort) gefahren. Dieses Mal soll die Beschuldigte 2 am Steuer gesessen sein (zum Ganzen: Zusammenfassung im Anzeigerapport vom 24. Januar 2024 S. 3-5). Den Umstand, dass der Beschwerdeführer gefahren sein und sich der Polizeikontrolle entzogen haben soll, bestätigten G.________ und die Beschuldigte 2 (delegierte Einvernahme [EV] von G.________ vom 14. Dezember 2023 Z. 51 f. und 108-114, staatsanwaltliche EV vom 2. April 2024 Z. 68-90