2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten – per Kurier) Bern, 22. Juli 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: