Einschüchterungen und Drohungen gehörten jedoch erkennbar zum Geschäftsmodell der Organisation. So habe der Gesuchsteller selbst ausgesagt, er habe Angst um sich und seine Familie. Auch mehrere Auskunftspersonen hätten spontan angegeben, Angst zu haben oder Nachteile zu befürchten. Dass der bei den Einvernahmen anwesende Gesuchsteller dabei nicht ausdrücklich namentlich genannt worden sei, liege in der Natur der Sache. Hinweise auf Druckausübung ergäben sich nicht aus den Aussagen selbst, sondern aus den den Auskunftspersonen vorgehaltenen Gesprächsinhalten.