Zudem seien diese Auskunftspersonen absichtlich fälschlicherweise als solche vernommen worden, um weitere belastende Beweise gegen den Gesuchsteller zu erlangen. Aus Sicht des Gesuchstellers zeige dies, dass der Gesuchsgegner nicht mehr in der Lage sei, entlastende oder neutrale Aussagen ergebnisoffen zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen versteife sich dieser auf die These eines systematischen Drucks, ohne dass konkrete Hinweise dafür bestünden. Die Mutmassungen könnten nur damit erklärt werden, dass der Gesuchsgegner seine Objektivität verloren habe.