__ (nachfolgend: Gesuchsgegner). Der Gesuchsgegner leitete das Ausstandsgesuch inklusive seiner Stellungnahme und Abweisungsersuchen am 9. April 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 11. April 2025 eröffnete die Verfahrensleitung i.V. der Beschwerdekammer ein Ausstandsverfahren und teilte mit, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde. Am 23. April 2025 reichte der Gesuchsteller seine Schlussbemerkungen ein.