2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'400.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem beschwerten Dritten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt I.________ und Rechtsanwalt Dr. M.________ (per Einschreiben) - J.________ (per Einschreiben) - Staatsanwalt G.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)