3. Der Beschwerdeführer beantragt unter anderem, die Verfügung vom 15. Mai 2014 sei vollumfänglich aufzuheben. Mit der angefochtenen Verfügung hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung bezüglich der die L.________ AG betreffenden Sachverhalte sistiert (Ziff. 1). Gleichzeitig wurden die Beschlagnahme des Liquidationsüberschusses aufgehoben und die dem Überschuss entsprechenden Vermögenswerte eingezogen (Ziff. 2).