2 1.3 Mit Verfügung vom 16. April 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem J.________ Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit delegierter Stellungnahme vom 5. Mai 2025 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das J.________ liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen.