umfänglich aufzuheben und diese Vermögenswerte dem Konkursamt J.________ (IBAN N.________) herauszugeben. 2. Eventualiter seien die Verfügungen der Staatsanwaltschaft in der Strafsache W 10 120 gegen unbekannte Täterschaft datierend vom 21. März 2025 sowie vom 15. Mai 2014 vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8.1 % MWST zulasten der Staatsanwaltschaft.