__ AG an die Staatsanwaltschaft und beantragte den Erlass einer anfechtbaren Verfügung betreffend seine Parteistellung im Zusammenhang mit der Beschlagnahme bzw. Einziehung der genannten Vermögenswerte. Mit Verfügung vom 17. März 2025 hob die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme vom 25. November 2010 bzw. 15. Mai 2014 der Vermögenswerte in der Höhe von CHF 270'640.30 der L.________ AG in Liquidation auf und gab die Vermögenswerte dem Konkursamt K.__