Er zeigt in keiner Weise auf, inwiefern eine derart enge Verbundenheit zu seinen Angestellten bestehen soll. Weder aus seinen Ausführungen noch aus den Einvernahmen der ehemaligen Mitarbeitenden geht hervor, dass er mit ihnen eine über das Angestelltenverhältnis hinausgehende enge oder freundschaftliche Beziehung gepflegt hätte, welche in ihm ein solch starkes Verantwortungsgefühl auszulösen vermöchte. Vielmehr gab I.________ sogar an, dass der Beschwerdeführer von allen, die für ihn gearbeitet hätten, abschätzig gesprochen habe. Zudem habe er sie sehr schlecht bezahlt und abschätzig behandelt (vgl. Einvernahme von I.___