Dies wird weiter durch Aussagen von Drittpersonen bestätigt. In Vergangenheit kommunizierte er bzw. organisierte er seine Angelegenheiten gemäss Aussagen von I.________ vom 20.09.2024 jeweils von den O.________ aus (Rz. 274). Auch gemäss Aussagen von J.________ vom 10.12.2024 war der Beschuldigte mehrfach in den «Ferien» (vgl. Rz. 118, 213, 317, 385). Zudem scheint der Beschuldigte in den O.________ über grössere Vermögenswerte zu verfügen (Eigentumswohnung mit «Wertsteigerung», Geschäftsliegenschaft als «Wertanlage»; Eingabe Verteidigung vom 17.10.2024 S. 2).