Marihuana) – zu welchen der Beschuldigte auch Verbindungen aufweist – ergibt sich laut Berichtsrapport vom 11.12.2024 ein Gesamtumsatz von CHF 4'500'398.90. Selbst unter Berücksichtigung der Einwände der Verteidigung gegen die Berechnungsweise des Umsatzes der Kantonspolizei im Berichtsrapport vom 11.12.2024 (vgl. Rz. 6 in der Stellungnahme der Verteidigung vom 18.12.2024), wobei eine abschliessende Würdigung dieser Berechnungen dem Sachgericht vorbehalten bleibt, dürfte sich trotzdem noch einen Umsatz ergeben, der die Schwelle der Gewerbsmässigkeit gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. c