Ebenfalls sagten sie aus, dass man ihnen vorgemacht habe, dass es sich um die Produktion von CBD gehandelt habe. Der Beschwerdeführer gab bei der ersten Einvernahme am 18. Juni 2024 und bei der Hafteinvernahme vom 19. Juni 2024 an, dass es sich bei der Indooranlage in L.__________ um eine legale CBD-Produktion handle. Anlässlich der später durchgeführten Einvernahmen macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.