(Ort) zwecks Produktion von den THC-Grenzwert überschreitendem Hanf, insbesondere von Stecklingen, betrieben zu haben. Den Haftakten lässt sich sachverhaltsmässig entnehmen, dass am 18. Juni 2024 verschiedene Personen, darunter die Beschuldigten, durch die Polizei angehalten und diverse Durchsuchungen durchgeführt wurden. Anlässlich der Durchsuchung der Indooranlage in L._________ konnten rund 1'800 Marihuanapflanzen und rund 20'000 Stecklinge sichergestellt werden. Die Indooranlage wurde durch die G.________ GmbH betrieben, welche dem Beschwerdeführer gehört. In M.______