Mit Entscheiden vom 13. September 2024, 20. Dezember 2024 und 20. März 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft jeweils um weitere drei Monate, letztmals bis am 18. Juni 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 31. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts vom 20. März 2025 und die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft, allenfalls unter Anordnung von Ersatzmassnahmen;