1. Die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 21. Juni 2024 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an. Mit Entscheiden vom 13. September 2024, 20. Dezember 2024 und 20. März 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft jeweils um weitere drei Monate, letztmals bis am 18. Juni 2025.