5.2 Den Akten lässt sich auf pag. 12.1 – 00017 entnehmen, dass der Beschuldigte 1 bereits mit Schreiben vom 22. September 2023 diverse Fragen zur gesetzeskonformen Bestellung der Verfahrensleitung aufgeworfen hat. Ob dies auch die Frage einer allfälligen Delegation umfasst, ist vorliegend jedoch unerheblich. Die Gesuchstellerin befürchtet zusammengefasst, dass das Verfahren gegen die Beschuldigten den gleichen Verlauf nimmt wie das I.________-Verfahren, welches – wie im Ausstandsgesuch ausgeführt wird – «aufgrund eines formellen Fehlers» zurückgewiesen worden sei. Daraus kann die Gesuchstellerin nichts zu ihren Gunsten ableiten.