Die 44 Bundesordner umfassenden Akten seien am 5. März 2025 beim Gericht eingegangen. Diese hätten bis zum Erlass der Verfügung am 11. März 2025 allenfalls prima vista bearbeitet werden können. Das Thema der Anstellungsbedingungen des Untersuchungsleiters habe die Gesuchsgegnerin 1