1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Leistungsbetrugs und Erschleichens einer Falschbeurkundung überwies das H.________ (Bundesamt; nachfolgend: Gesuchstellerin) die Akten der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zuhanden des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft stellte die Akten in der Folge dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend: Wirtschaftsstrafgericht) zu. Mit Verfügung vom 11. März 2025 gab Gerichtspräsidentin E._____