(Ort) an den Beschuldigten beantragten und dass sie sich in Ziff. 7 der Teilvereinbarung vom 21. März 2023 mit Ausnahme des Hundes F.________ als vermögensrechtlich auseinandergesetzt erklärten. Der Entscheid des Regionalgerichts vom 29. April 2024, wonach die eingetragene Partnerschaft zwischen den Parteien aufgelöst und die Teilvereinbarung vom 21. März 2023 gerichtlich genehmigt wurde, erwuchs indes erst am 16. Januar 2025 in Rechtskraft (vgl. die Rechtskraftbescheinigung des Regionalgerichts vom 26. Februar 2025). Die Übertragung des Mietvertrages gemäss Art.