2020 E. 2.3.3, 6B_979/2018 vom 21. März 2019 E. 1.2.5; je mit Hinweisen). Die unzulässige Nötigung besteht dabei in der Notwendigkeit, gegen den rechtsmissbräuchlichen Betreibungsregistereintrag vorgehen zu müssen oder dessen Folgen zu dulden, worin eine namhafte Beschränkung der Handlungsfreiheit zu erblicken ist (Urteile des Bundesgerichts 6B_41/2022 vom 9. Dezember 2022 E. 3.6,