Ein betreibungsrechtliches Verfahren kann grundsätzlich von jeder Partei eingeleitet werden. Allerdings ist mit der Einleitung eines Betreibungsverfahrens nicht bereits festgestellt, dass die geltend gemachte Forderung besteht. Vielmehr steht es der Gegenpartei frei, bei einem Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag zu erheben, so dass der eingeforderte Betrag durch ein unabhängiges Sachgericht geprüft und festgestellt werden kann. Es ist also üblich - erst recht bei einer angeblich nicht geschuldeten Forderung - dass sich das zuständige Sachgericht noch genauer damit befassen und darüber entscheiden muss.