2 gegenüber ihm habe, habe er von ihm verlangt, die frühere gemeinsame Wohnung in E.________ (Ort) zu kündigen und ihm einen Betrag für angebliche ausstehende Mietschulden in der Höhe von CHF 27'000.00 zu bezahlen. Um seinen Forderungen zusätzlich Nachdruck zu verleihen, habe er die Mahnschreiben teilweise an die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers verschickt. Für den Fall, dass er den Forderungen nicht nachkomme, habe ihm der Beschuldigte mit einer Betreibung gedroht bzw. erklärt, dass er diese bereits eingeleitet habe.