3. 3.1 Am 30. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher C.________, Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Nötigung ein. Zur Begründung führte er aus, er und der Beschuldigte hätten in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt, welche mit Teilvereinbarung vom 21. März 2023 und Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) vom 29. April 2024 aufgelöst worden sei. Der Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung an der D.________ (Strasse) in E.________ (Ort) sei durch den Beschuldigten übernommen worden.