Dies in vollem Bewusstsein, dass er sich vor der Schweizer Justiz für die von ihm begangenen Taten werde verantworten müssen. Mit der Beschwerde reichte er eine Verfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 26. August 2024 ein, mit der festgestellt wird, dass das Aufenthaltsrecht des Beschwerdeführers erloschen ist. Weiter wird darin verfügt, dass die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA widerrufen und der Beschwerdeführer aus der Schweiz weggewiesen wird. 5.3 Das Zwangsmassnahmengericht hat die Fluchtgefahr zurecht bejaht. Die Beschwerdekammer in Strafsachen verweist daher auf seine zutreffenden Ausführungen.