5.2.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er in der Schweiz bleiben wolle, da seine zwei Kinder hier seien. Er habe die Schweiz etwa einen Monat vor seiner Verhaftung verlassen, um Hilfe bei seiner Familie bei der Bekämpfung seiner Kokainsucht zu suchen. Aufgrund seines Kokainkonsums habe er weder Arbeit noch eine Wohnung finden können. Nach der Reha sei er in die Schweiz zurückgekehrt, um Familienangelegenheiten zu regeln und eine Arbeit sowie eine Wohnung zu finden. Dies in vollem Bewusstsein, dass er sich vor der Schweizer Justiz für die von ihm begangenen Taten werde verantworten müssen.