5 tos aus Solothurn, Bern und Polen wahrgenommen habe. Diese Leute seien später im Treppenhaus gewesen (Z. 141 f.). Sollte er damit gemeint haben, dass diese Leute in die Wohnung eingedrungen waren und den Brand gelegt hatten, so ist dies mit der Staatsanwaltschaft und dem Zwangsmassnahmengericht als klare Schutzbehauptung zu qualifizieren. Somit sind auch seine Aussagen als wenig glaubhaft zu werten.