Es sei ihr egal, dass die Wohnung gebrannt habe (Z. 133). Der Beschwerdeführer sei entgegen seinen Aussagen kein Kollege von ihr gewesen, sondern von ihrem Partner (Z. 148). Die Aussagen von H.________ erscheinen nicht unglaubhaft. D.________ wurde am 3. September 2023 von der Polizei einvernommen. Er gab an, geschlafen zu haben und erst erwacht zu sein, als er den Rauch wahrgenommen habe (Z. 24 f.). H.________ sagte bei der ersten Einvernahme aus, dass D.________ habe tun müssen, was der Beschwerdeführer gesagt habe. Der Beschwerdeführer sei der Big Boss, man müsse tun, was er sage (Z. 20 f.). Sie schildert ebenfalls, dass die polnischen Staatsbürger in E.________ (Ortschaft) und