__ gewesen (Z. 96). Es seien an dem Abend vier Personen in der Wohnung gewesen, nur einer habe geschlafen (Z. 103 f.). Der vierte sei I.________ gewesen (Z. 121). Bei der Einvernahme vom 5. April 2024 bestätigte sie ihre Aussagen und schilderte die Umstände, wie sie zu diesen Informationen gekommen war (Z. 19 ff.). D.________ habe ihr etwa drei Wochen nach dem Brand davon erzählt (Z. 43). Sie schilderte detailliert, was D.________ erzählt haben soll (Z. 48 ff.), und nannte weitere Personen, denen er davon erzählt haben soll (Z. 73 ff.). Sie habe für ihre Dienste nie Geld genommen (Z. 114), auch nicht vom Beschwerdeführer (Z. 131). Es sei ihr egal, dass die Wohnung gebrannt habe (Z. 133).