Aus dem Berichtsrapport des Dezernats Brände und Explosionen vom 2. November 2023 gehe im Übrigen hervor, dass neben einer fahrlässigen auch eine vorsätzliche Herbeiführung des Brandes nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne. Da ein Brand seine eigenen Spuren oft selber vernichte, vermöge der nicht erbrachte Nachweis der Verwendung eines Brandbeschleunigers für den Beschuldigten nicht wesentlich entlastend zu wirken (Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts KZM 24 927 vom 15. Mai 2024 E. 2.1). 4.5 G.________, die schräg unter der brennenden Wohnung gewohnt hatte, sagte am 3. September 2023 aus, dass das Haus sehr hellhörig sei.