__ sei der Beschwerdeführer sogar ohnmächtig gewesen. Es bleibe aufgrund dieser Aussagen unklar, weshalb der Salontisch kurz vor Brandausbruch umgefallen sei und worum es sich beim Streit gehandelt habe, den die Nachbarin kurz zuvor gehört habe (Haftverlängerungsantrag vom 3. Mai 2024 S. 2). Den Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts lässt sich entnehmen, dass eine Auskunftsperson den Beschwerdeführer belasten soll. Es handle sich bei ihr zwar um eine Zeugin vom Hörensagen, ihre Aussagen erschienen aber in sich schlüssig. Die Aussagen von F._____