Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland wertet die Bestreitungen des Beschuldigten als Schutzbehauptung (Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland ARR 24 24 vom 15. Februar 2024 E. II.3.a). Der Beschwerdeführer und F.________ gäben an, während des Brandausbruchs geschlafen zu haben, und zwar nicht im Wohnzimmer, wo der Brand ausgebrochen sein dürfte. Laut F.________ sei der Beschwerdeführer sogar ohnmächtig gewe-