Dank der Feuerwehr seien alle unverletzt geblieben. 4.4 Die wesentlichen Vorbringen der Vorinstanzen lauten wie folgt: Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland begründete die mit Entscheid vom 15. Februar 2024 angeordnete Haft mit den Aussagen des Beschwerdeführers. Er habe angegeben, sich zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert in der Wohnung befunden zu haben, bestreite jedoch, den Salontisch umgeworfen und in der Folge die Wohnung angezündet zu haben. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht