2 3.1 Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Die Staatsanwaltschaft verlängere die Untersuchungshaft seit acht Monaten, ohne irgendwelche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fall durchzuführen. Der Beschwerdeführer bringt jedoch nichts Näheres vor. 3.2 Den Haftakten lässt sich dazu Folgendes entnehmen: Im Haftverlängerungsantrag vom 5. August 2024 stellt sie u.a. in Aussicht, mehrere Zeugen einzuvernehmen und das psychiatrische Gutachten finalisieren zu lassen.