4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 24 351, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton. 2. Rechtsanwältin B.________ wird für das Beschwerdeverfahrens BK 24 351 ergänzend eine Entschädigung von CHF 216.20 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 3. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens BK 25 130, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton. 4. Rechtsanwältin B.________ wird für das Neubeurteilungsverfahren BK 25 130 eine Entschädigung von CHF 300.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.