Die Beschwerdeführerin macht einen Aufwand von einer Stunde geltend, was nicht zu beanstanden ist. Auslagen werden nicht geltend gemacht. Folglich ist ihr für das Beschwerdeverfahren noch eine Entschädigung von CHF 216.20 (Aufwand von CHF 200.00 plus MWST von CHF 16.20) auszurichten. Wie bereits ausgeführt, beträgt der Stundenansatz für bei einer amtlichen Verteidigung unabhängig vom Prozessausgang CHF 200.00.