_ bereits eine Entschädigung ausgerichtet wurde, welche auch einen Aufwand von 90 Minuten für das Verfassen der Beschwerde umfasst. Die Verteidigerin macht in ihrer Eingabe vom 15. April 2025 einen Aufwand von CHF 750.00 (ohne MWST) für das Beschwerdeverfahren geltend (90 Minuten für das Verfassen der Beschwerde und 60 Minuten für das Verfassen der Replik bei einem Stundenansatz von CHF 300.00). Aus ihren Ausführungen geht ebenfalls hervor, dass ihr der Aufwand von 90 Minuten für das Verfassen der Beschwerde mit einem Stundenansatz von CHF 200.00, ausmachend CHF 300.00 bzw. CHF 324.30 (inkl. MWST) bereits entschädigt wurde.