3. Das Bundesgericht hiess den Antrag des Beschwerdeführers um Erteilung einer «Dauertelefonbewilligung» mit seiner Verteidigung gut. Demnach hätte bereits die Beschwerdekammer seinem Antrag entsprechen müssen, womit der Beschwerde- 2 führer als obsiegend gilt. Folglich trägt der Staat die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 24 351, bestimmt auf CHF 1'200.00.