Mit Urteil 7B_1295/2024 vom 19. März 2025 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Es hob den Beschluss der Beschwerdekammer auf und hiess den Antrag des Beschwerdeführers um Erteilung einer «Dauertelefonbewilligung» mit seiner Verteidigung gut. Es wies die Sache zur Neuverlegung der Kos- ten- und Entschädigungsfolge des vorinstanzlichen Verfahrens an die Beschwerdekammer zurück. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen. Mit Verfügung vom 26. März 2025 gab die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer (neu unter der Verfahrensnummer BK 25 130) den Parteien Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen.