Mit Verfügung vom 15. August 2024 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Erteilung einer Dauertelefonbewilligung für Telefonate mit der Verteidigung ab. Die am 28. August 2024 dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 28. Oktober 2024 ebenfalls ab (BK 24 351). In der Folge führte der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 7B_1295/2024 vom 19. März 2025 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut.