__ AG als Mitglied des Verwaltungsrats einziges Organ des Unternehmens gewesen. Nach dem Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat habe sie das Fahrzeug demnach von einer ihr nahestehenden Gesellschaft erworben (Ziffer 2.3 der Begründung). Diese Ausführungen genügen knapp, um einen hinreichenden Tatverdacht gegenüber der Beschwerdeführerin zu begründen.